Der Jugend-Presseausweis darf nur im Rahmen der journalistischen Tätigkeit verwendet werden. Wer ihn für private Zwecke einsetzt, verstößt nicht nur gegen die Jugend-Presseausweis-Ordnung, sondern erschwert auch Kolleg*innen die zukünftige Arbeit. Welche Veranstalter*in wäre nicht geiziger mit Pressekarten, wenn die erwarteten Berichte über seine Veranstaltung ausblieben? Deshalb ist es besonders wichtig, dass die Publikation des Berichtes nachgewiesen wird.
Einen kompletten Leitfaden zum Jugend-Presseausweis inklusive der aktuellen Jugend-Presseausweis-Ordnung ist hier herunter zu laden.