Für Berichte über Konzerte, Theatervorstellungen, Kinopremieren oder Messen, aber auch für Recherchen bei Behörden oder bei polizeilichen Absperrungen kann ein Jugend-Presseausweis den Inhaber als Nachwuchsjournalisten legitimieren.
Seit 2005 gibt es für nicht hauptberuflichen jungen Journalisten bis 27 Jahre den einheitlichen, bundesweit gültigen Jugend-Presseausweis.
Die Plastikkarte im Scheckkartenformat hat ein Hologramm und ist so fälschungssicher.